Theorie und Praxis
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Theorie und Praxis.

In zwei Jahren zur / zum Finanzwirtin / Finanzwirt - Duale Ausbildung


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Theorie und Praxis

 

In zwei Jahren zur / zum Finanzwirtin / Finanzwirt - Duale Ausbildung

Die Steuerverwaltung stellt Bewerberinnen und Bewerber mit Fachoberschulreife oder einem vergleichbaren Schulabschluss in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung ein.

Die Ausbildung besteht aus insgesamt achtmonatigen Lehrgängen an der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen und aus einer berufspraktischen Ausbildungszeit von 16 Monaten in einem Finanzamt.

Wir erwarten bei einer Bewerbung von Ihnen Entscheidungsfreude, Entschlusskraft, Kooperationsfähigkeit,Leistungsbereitschaft, Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Teamfähigkeit. Weitere Voraussetzungen sind: Gute Leistungen während der Schulzeit und erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren.

Bundesweit einheitliche Ausbildung der Steuerbeamten

Für die Steuerbeamten der Länder ist nach dem Grundgesetz eine einheitliche Ausbildung im gesamten Bundesgebiet vorgesehen. Die Einzelheiten der Ausbildung sind im Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) geregelt.

Die Ausbildung findet in einem sogenannten Vorbereitungsdienst statt. Er dauert zwei Jahre. In dieser Zeit sind die Steueranwärterinnen und Steueranwärter statusrechtlich Beamte auf Widerruf. Sie erhalten monatliche Anwärterbezüge von brutto 949,46 Euro (Stand: ab 01.01.2012).

Während der fachtheoretischen Lehrgänge an der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen stehen den Anwärterinnen und Anwärtern Zimmer im Internatsbereich der Landesfinanzschule zur Verfügung. Für Unterkunft und Verpflegung ist ein geringes Entgelt zu zahlen.

Duale Ausbildung

Während des Vorbereitungsdienstes wechseln berufspraktische Ausbildungsabschnitte in einem Finanzamt und fachtheoretische Lehrgänge an der Landesfinanzschule einander ab (duale Ausbildung). Die Theorie-Lehrgänge dauern 8 Monate. In den verbleibenden 16 Monaten wird die theoretische Ausbildung durch die berufspraktische Ausbildung im Finanzamt ergänzt. Der Vorbereitungsdienst schließt nach 2 Jahren mit einer Staatsprüfung (Laufbahnprüfung) ab.

Die Absolventen der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen sind berechtigt, nach der bestandenen Staatsprüfung die Berufsbezeichnung "Finanzwirtin" / "Finanzwirt" zu führen. Sie erwerben die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung.

In der berufspraktischen Ausbildung sind die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzuüben, die unmittelbar nach dem Bestehen der Laufbahnprüfung verlangt werden. Die Steueranwärterinnen und Steueranwärter haben - wie andere Beamte auch - Anspruch auf Jahresurlaub. Hierfür sind im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung feste Zeiten vorgesehen, die üblicherweise im Schulferienzeitraum liegen.

 

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